upjers Home Endnutzerlizenzvereinbarung

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Bitte lesen Sie diese Endnutzerlizenzvereinbarung aufmerksam durch. Sie stellt einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und der upjers GmbH dar. Wenn Sie die Endnutzerlizenzvereinbarung akzeptieren und die Software herunterladen, sind Sie zur Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die unentgeltliche Überlassung des Computerprogramms upjers Home (nachfolgend: "Software").

§ 2 Rechteeinräumung

  1. upjers räumt dem Endnutzer für die Laufzeit des Vertrages das einfache Nutzungsrecht ein, die Software auf einem bestimmten Rechner zu installieren und ablaufen zu lassen.

  2. Der Endnutzer darf die Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten.

  3. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.

§ 3 Laufzeit

  1. Die Überlassung der Software erfolgt auf unbestimmte Zeit.

  2. Die Parteien sind berechtigt die Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich zu kündigen.

  3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Mit Beendigung des Vertrages erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht. Der Endnutzer hat die Software unverzüglich von seinem Rechner zu löschen.

§ 4 Gewährleistung

  1. upjers wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und gegebenenfalls durch Updates aktualisieren.

  2. Bei der Feststellung eines Mangels ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nie völlig fehlerfrei sein kann.

  3. Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

  4. Darüber hinaus sind Ansprüche ausgeschlossen, die auf Fehlern beruhen, die durch äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt), die nicht von upjers zu vertreten sind, oder durch vom Endnutzer zu vertretende Bedienungsfehler oder durch nicht von upjers durchgeführte oder nicht ihm zuzurechnenden Änderungen oder Manipulationen der Software, entstehen.

  5. Wenn der Endnutzer Fehler in der Software bemerkt, wird er diese upjers unverzüglich über support@upjers.com mitteilen.

§ 5 Haftung

  1. upjers haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet upjers nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endnutzer regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, wenn es sich nicht um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

  4. Ein Schadensersatzanspruch, der auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten beruht, verjährt nach Ablauf eines Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich nicht um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

  5. upjers schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob upjers ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

  6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet upjers nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Endnutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von upjers.

§ 6 Änderungsvorbehalt

upjers behält sich das Recht vor, die Endnutzerlizenzvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies notwendig erscheint (bspw. Anpassungen an eine Gesetzesänderung) und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Der Nutzer kann einer Änderung innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme unter Einhaltung der Textform (Email) widersprechen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb der Frist von einem Monat ab Kenntnisnahme gegenüber dem Betreiber oder nutzt er die Software weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden Vertragsbedingungen ihm gegenüber wirksam. Widerspricht der Nutzer fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die ohne Rechtswahl anzuwenden wären und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, bleiben unberührt.

  4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von upjers, wenn der Endnutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort von der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand der Vereinbarung: 28.03.2017

upjers GmbH
vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Klaus Schmitt
Anschrift: Hafenstraße 13, 96052 Bamberg, Deutschland

E-Mail: agb@upjers.com
Tel: +49 (0)951/5109080 (kein Support)
Fax: +49 (0)951/510908102 (kein Support)

Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 5558

USt-IdNr.: DE275673923