Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für den upjers Home

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Diese Endnutzerlizenzvereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Nutzung der Software upjers
Home zwischen Ihnen („Nutzer“) und der upjers GmbH, Hafenstraße 13, 96052 Bamberg,
Deutschland.

§ 1 Gegenstand des Vertrags

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die unentgeltliche Bereitstellung der Software upjers
Home zur Installation auf einem Endgerät des Nutzers.
(2) Die Software ermöglicht den Zugriff auf von upjers bereitgestellte Online-Dienste und Spiele.
(3) Diese Vereinbarung gilt ergänzend zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen
von upjers.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die
Software auf einem eigenen Endgerät zu installieren und zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe, Vermietung, Verpachtung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software ist
unzulässig.
(3) Die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt
ist (§ 69e UrhG).
(4) Der Nutzer darf Sicherungskopien der Software anfertigen, soweit dies für die
bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist.

§ 3 Laufzeit und Beendigung

(1) Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform kündigen.
(3) Mit Beendigung des Vertrags endet das eingeräumte Nutzungsrecht; der Nutzer hat die Software
zu deinstallieren.
(4) Sofern die Nutzung über ein Benutzerkonto erfolgt, kann die Beendigung auch durch Löschung
des Kontos erfolgen.

§ 4 Gewährleistung und Updates

(1) upjers stellt sicher, dass die Software dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entspricht.
(2) upjers stellt die erforderlichen Sicherheits- und Funktionsupdates während der Nutzungsdauer
bereit (§ 327f BGB).
(3) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ansprüche wegen Funktionsstörungen sind an support@upjers.com zu richten.

§ 5 Haftung

(1) upjers haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet upjers nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(„Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Der Nutzer bleibt für regelmäßige Datensicherungen in eigener Verantwortung.

§ 6 Änderungen dieser Vereinbarung

(1) upjers kann diese Vereinbarung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche
Rahmenbedingungen anpassen.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform
mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung oder nutzt er die
Software weiter, gilt die Änderung als akzeptiert.
(4) Bei fristgerechtem Widerspruch kann jede Partei den Vertrag kündigen.
(5) Änderungen, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen (z. B. Art und Umfang der Lizenz), bedürfen
der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für Verbraucher gelten die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Gerichtsstand für Kaufleute ist Bamberg.
(4) Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand der Vereinbarung: Oktober 2025